Gesetzlich Krankenversicherte: dreifache Wartezeit
Das, was alle bereits wussten, belegt nun eine neue Studie: Privatversicherte erhalten bei dem Arzt ihres Vertrauens schneller einen Termin als diejenigen, welche “nur” gesetzlich versichert sind. Was jedoch insbesondere die Politik verschleiert, ist die Tatsache, dass Mitverursacher für lange Warteschlangen die Gesundheitspolitik ist.
Mitarbeiter des Instituts für Gesundheitsökonomie an der Uni Köln hatten im Rahmen einer aktuellen Studie bei insgesamt 189 Arztpraxen in Köln, Bonn und Leverkusen telefonisch um einen Arzttermin gebeten. Es wurden unterschiedliche Anfragen, beispielsweise nach einem Hörtest, Allergietest u.a. gestellt. Derjenige, welcher sich als Kassenpatient ausgab, musste durchschnittlich 24,8 Tage länger warten als privat Versicherte. Die Terminvergabe bei Magenspiegelungen sei, laut Markus Lüngen, Leiter des Instituts, besonders gravierend gewesen. Hierbei mussten Kassenpatienten im Durchschnitt 36,7 Tage Wartezeit in Kauf nehmen, während Privatpatienten bereits nach 11,9 Tagen einen Termin erhielten.
Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, traf seine Aussage dahingehend, dass die Termine unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben würden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen gesetzlich oder privat versicherten Patienten handele. Ärzte seien nicht verpflichtet, jeden Patienten stets so schnell wie möglich zu behandeln bzw. zu terminieren. Unterschiede in der Behandlung gäbe es keine und die Qualitätssicherung hinsichtlich der Leistung sei in der GKV noch fortschrittlicher als in der PKV, im Höchstfall würden Serviceunterschiede bestehen. Zudem kämen die Zusatzeinnahmen aus der privaten Krankenversicherung letztlich allen Versicherten zugute, denn schließlich seien durch diese Einnahmen Investitionen in die Praxis möglich.
Wie Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, im Gegensatz zu Köhler, ehrlich darlegt, erfolgt zwar sowohl bei Privat- als auch bei Kassenpatienten eine qualitativ gleichwertige Behandlung. Die für gesetzlich Versicherten bestehenden, längeren Wartezeiten seien jedoch darauf zurückzuführen, dass zum Großteil die den Ärzten vorgegebenen Budgets bereits vor Quartalsende ausgeschöpft seien.
Schon jetzt würden viele Ärzte ihre Patienten in den letzten Quartalstagen kostenlos behandeln beziehungsweise versuchen, Behandlungen, die nicht dringend seien, zu verlegen auf den Anfang des nächsten Quartals.
Laut Hoppe sei diese Unterversorgung eine durch den Staat verursachte Zweiklassenmedizin und dieses habe mit einer Privilegierung für Privatpatienten nichts zu tun.
Laut Hoppe ist es perfide, den Ärzten die Schuld an der staatlichen Unterfinanzierung im deutschen Gesundheitswesen zu geben. Es sei Aufgabe der Politik, ausreichend Finanzmittel für die ärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter zur Verfügung zu stellen.
Tatsächlich ist es keine frappierende Neuigkeit, auf einen Arzttermin zu warten. Bereits vor einem Jahr entbrannte hierüber ein Streit aufgrund einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (‘”WIdO”), welche zu fast den gleichen Ergebnissen gelangte. Seinerzeit ereiferte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in einem Sterninterview über die Wartezeiten und bezeichnete diese als unethisch. Vertragsgrundlage sei die garantierte kontinuierliche Behandlung der Kassenpatienten. Wo dieses nicht der Fall sei, könne sich der Versicherte an seine Krankenkasse wenden.
Jedoch auch die aktuelle Studie bringt als Reaktion erneut geheuchelte Empörung hervor. So argumentierte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD) in einem Interview der “Passauer Neuen Presse”, dass 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert seien und dass sie den größten Anteil des Systems finanzieren. Zu Konsequenzen aus den Verzögerungen forderte sie die Krankenkassen auf, ferner sollten sie stärkeres Engagement zum Nutzen ihrer Versicherten zeigen.
Zudem wies Casper Merk auf Hausarztverträge hin, in welchen die Vereinbarung bestünde, dass sich die Wartezeiten beim Arzt auf höchstens dreißig Minuten belaufen solle. Dabei verschweigt Casper Merk jedoch geschickt, dass die von Hausarztverträgen versorgten Patienten höhere Behandlungshonorare vergüten als die sonst üblichen Behandlungshonorare.
Diese Kannenfiltersysteme haben zusätzlich die Gefahr einer Verkeimung durch nicht rechtzeitig gewechselte Filterkartuschen oder eben unsauberen Kannen. Zur Produktion größerer Mengen sind die Wasserfilter Haushalt ungeeignet, eine Stärke liegt in der Zubereitung von Tee- und Kaffeewasser und in Gebieten mit einer hohen Wasserhärte wurden deutlich weniger Kalkablagerungen in den Geräten beobachtet.

