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8. Januar 2012

Allgemeine Informationen zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird grundsätzlich auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben und muss an das örtliche Finanzamt abgeführt werden. Jeder, der einer nichtselbstständigen Arbeit nachgeht, muss die Lohnsteuer in korrekter Höhe abführen. Jeweils zum Jahresende wird eine Einkommenssteuererklärung gemacht.

Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers berechnet und ist abhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse. Diese richtet sich im Allgemeinen nach dem Familienstand und wird im Normalfall auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Bei der Auswahl der Steuerklasse wird neben dem Familienstand auch das Einkommen beachtet. Auf der Lohnsteuerkarte können auch Steuerfreibeträge eingetragen werden. Diese werden aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Der Lohnsteuerausgleich (auch Einkommenssteuererklärung genannt) dient dazu, um zu prüfen, ob die Steuern in richtiger Höhe einbehalten wurden. Ist dies nicht so, so muss der Arbeitnehmer entweder Steuern nachzahlen oder bekommt – im besten Fall – sogar einen gewissen Betrag zurück. Eine Einkommenssteuererklärung ist mitunter etwas kompliziert, deshalb kann man sich Hilfe von einem Lohnsteuerverein holen. Hier bezahlt man für die Unterstützung eines Profis bei der Lohnsteuererklärung. Während man diese früher vor allem postalisch gesendet hat, kann man sie heutzutage auch schon über das Internet an das Finanzamt senden.

Die Lohnsteuerklassen
Die Lohnsteuerklassen eins und zwei sind ledigen Personen mit oder ohne Kind vorbehalten. In Klasse eins fallen auch geschiedene, verwitwete oder getrennt lebende Personen. Die Lohnsteuerklassen drei und vier sind für Verheiratete. Bei Stufe drei darf der Ehepartner entweder kein Einkommen haben oder er muss dieses mit Steuerklasse fünf besteuern, welche sehr hoch besteuert ist. Bei Steuerklasse vier müssen beide Ehepartner Einkünfte beziehen. Interessant ist diese Klasse dann, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Lohnsteuerklasse fünf ist verheirateten Paaren vorbehalten, die kein Einkommen oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Steuerklasse sechs ist speziell für Personen, die mehr als eine Arbeit haben.
Wie Sie sehen ist es gar nicht so einfach, die richtige Lohnsteuerklasse zu finden. Am besten wenden Sie sich bei Fragen an das Finanzamt in Ihrer Nähe. Mittlerweile gibt es auch schon viele Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen!

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